Sport für ALLE Kinder |
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Hartz IV, Grundsicherung/ SGB XII/Wohngeld oder Flüchtlinge – kostenlos im Sportverein
Liebe Eltern,
Ihr Kind möchte gern im Sportverein aktiv sein? Aber die Kosten sind für Sie als Bezieher von Arbeitslosengeld II ( Hartz IV ), Bezieher von Grundsicherungsleistungen ( SGB XII ), Wohngeld oder Asylbewerberleistungsgesetz scheinbar nicht zu bezahlen!
Kein Problem.
Seit 01.01.2011 können Sie bei Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus ( Jobcenter für Arbeitslosengeld II, Amt für Grundsicherung ) sowie Flüchtlinge beim Flüchtlingsamt für Ihre Kinder diese Leistungen beantragen.
Wer kann mitmachen:
Jedes Kind und jeder Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren, dessen Eltern Empfänger von öffentlichen Unterstützungsleistungen sind, mit einem der folgenden Nachweise:
- München Pass
- Bescheid über Leistungen nach Sozialgesetzbuch II ( Hartz IV )/ Grundsicherung SGB XII
- Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
(Achtung, geförderte Mitgliedschaften in mehreren Vereinen sind ausgeschlossen!)
Was muss ich tun?
- Auf dem Antrag Jobcenter oder Grundsicherung SGB XII oder Flüchtling vermerken
- Antrag vollständig ( bitte mit Bankverbindung für die Aufnahmegebühr / wird vom Amt nicht bezahlt ) ausfüllen und unterschreiben
- Antrag beim Trainer / Trainerin abgeben
- Nach Erhalt: Bewilligungsbescheid des Amtes für die Mitgliedsbeiträge beim Verein / Geschäftsstelle vorlegen
Was tut der Sportverein?
- Prüft den Anspruch
- Schickt die notwendige Bestätigung zu, die dann zusammen mit dem Antrag auf Bildung und Teilhabe beim Jobcenter / Amt für Grundsicherung SGB XII / Flüchtlingsamt eingereicht werden muss
- Nimmt das Mitglied sofort auf
Für jegliche Rückfragen zu diesem Thema steht Ihnen gerne Fr. Ulrike Hahn in unserer Geschäftsstelle zur Verfügung.
Öffnungszeiten: Mittwoch 17-19 Uhr
Telefon: 089 / 637 14 61