Sport für ALLE Kinder

Hartz IV, Grundsicherung/ SGB XII/Wohngeld oder Flüchtlinge  –  kostenlos im Sportverein

 

Liebe Eltern,

Ihr Kind möchte gern im Sportverein aktiv sein? Aber die Kosten sind für Sie als Bezieher von Arbeitslosengeld II ( Hartz IV ), Bezieher von Grundsicherungsleistungen ( SGB XII ), Wohngeld oder Asylbewerberleistungsgesetz scheinbar nicht zu bezahlen!

Kein Problem.

Seit 01.01.2011 können Sie bei Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus ( Jobcenter für Arbeitslosengeld II, Amt für Grundsicherung ) sowie Flüchtlinge beim Flüchtlingsamt für Ihre Kinder diese Leistungen beantragen.

Wer kann mitmachen:

Jedes Kind und jeder Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren, dessen Eltern Empfänger von öffentlichen Unterstützungsleistungen sind, mit einem der folgenden Nachweise:

  • München Pass
  • Bescheid über Leistungen nach Sozialgesetzbuch II ( Hartz IV )/ Grundsicherung SGB XII
  • Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld

(Achtung, geförderte Mitgliedschaften in mehreren Vereinen sind ausgeschlossen!)

Was muss ich tun?

  • Auf dem Antrag Jobcenter oder Grundsicherung SGB XII oder Flüchtling vermerken
  • Antrag vollständig ( bitte mit Bankverbindung für die Aufnahmegebühr / wird vom Amt nicht bezahlt ) ausfüllen und unterschreiben
  • Antrag beim Trainer / Trainerin abgeben
  • Nach Erhalt: Bewilligungsbescheid des Amtes für die Mitgliedsbeiträge beim Verein / Geschäftsstelle vorlegen

Was tut der Sportverein?

  • Prüft den Anspruch
  • Schickt die notwendige Bestätigung zu, die dann zusammen mit dem Antrag auf Bildung und Teilhabe beim Jobcenter / Amt für Grundsicherung SGB XII / Flüchtlingsamt eingereicht werden muss
  • Nimmt das Mitglied sofort auf

Für jegliche Rückfragen zu diesem Thema steht Ihnen gerne Fr. Ulrike Hahn in unserer Geschäftsstelle zur Verfügung.
Öffnungszeiten: Mittwoch 17-19 Uhr
Telefon: 089 / 637 14 61

Ulrike.Hahn@djk-muenchen-ost.de